Kann der Empfänger ein elektronisches Einschreiben bei Erhalt ablehnen?

Nach erfolgter Authentifizierung bleibt es dem Empfänger überlassen, die Annahme des elektronischen Einschreibens zu verweigern. Im Falle einer Annahmeverweigerung kann der Empfänger nicht auf den Inhalt des elektronischen Einschreibens zugreifen; die Gültigkeit des Einschreibens und insbesondere die Fristwahrung werden hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt.

Hat der Empfänger einmal auf den Inhalt des elektronischen Einschreibens zugegriffen, kann er die Annahme nicht mehr verweigern.

Haben Sie weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland), montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr.

Postämter

Suchen Sie einen Postämter in Ihrer Nähe.