Zollformalitäten und Zollgebühren
Zollformalitäten und Zollgebühren
Was Sie berücksichtigen müssen, um Ihre Waren problemlos erhalten und verschicken zu können bei Sendungen außerhalb der Europäischen Union.
Empfangen von Sendungen
Allgemeine Regeln für Sendungen von außerhalb der Europäischen Union.
Alle Sendungen von außerhalb der Europäischen Union (Import) werden einem Zollverfahren unterzogen, bei dem Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern dem Sendungsempfänger in Rechnung gestellt werden können.
Die Höhe der Zölle und Steuern wird auf Grundlage der Summe von Warenwert (Preis) und Transportkosten berechnet.
Privatkunden
- Nach der neuen Richtlinie (EU) 2017/2455 der Europäischen Kommission werden seit 1. Juli 2021 alle in die Europäische Union importierten Waren verzollt und unterliegen der luxemburgischen Umsatzsteuer von 17%
- Geschenke mit einem Wert von unter 45 € (unter Privatpersonen): Ihre Sendung ist steuerfrei
Die Umsatzsteuer kann vom Empfänger gezahlt werden:
- Bei Bestellungen im Internet direkt an den Online-Händler. Die Sendung wird bei Erhalt nicht mehr besteuert
- Nach Erhalt der Sendung zu Hause, Bezahlung per Payconiq oder in bar. Bei avisiertem Versand in der Postfiliale mit der Bankkarte oder in bar
- Indem er seine Zollerklärung selbst abgibt oder hierfür einen qualifizierten Zollvertreter beauftragt (siehe Artikel 18 und 19 des Zollkodex der Union). In diesem Fall muss der Empfänger den POST-Kundendienst (Tel. 8002 8004 oder +352 2424 8004 - contact.courrier@post.lu) kontaktieren, bevor die Sendung in Europa ankommt.
- Bei Sendungen mit einem Warenwert oberhalb von 22 € wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € erhoben
- Bei Sendungen mit einem Warenwert von 22 € oder weniger wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben
- Zu den Bearbeitungsgebühren gehören ein Bearbeitungsentgelt, Zollvorlegungs- und Deklarationsgebühren sowie Lagergebühren für Sendungen im Sortierzentrum und am Schalter, wenn die Sendung avisiert wird
- Bei Sendungen mit einem Wert von über 150 € werden sie durch CFL Logistics gegen Rechnung abgewickelt, wofür zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen
Achten Sie bei Online-Bestellungen darauf, die Herkunft des Verkäufers und den Versandort zu überprüfen.
POST Luxembourg kann nicht für mögliche Zuschläge für nicht ordnungsgemäße Sendungen verantwortlich gemacht werden.
Geschäftskunden
Jede Postsendung an einen Geschäftskunden (umsatzsteuerpflichtig) wird von CFL multimodal abgewickelt, unabhängig vom Marktwert.
ACHTUNG: Vergessen Sie nicht, bei der Bestellung Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, damit Ihre Sendung ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Sendungsversand
Jeder Versand von Waren an einen Bestimmungsort außerhalb der Europäischen Union (Export) unterliegt bestimmten Zollformalitäten.
- Der Absender ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, welche Zolldokumente für seine internationale Sendung erforderlich sind
Der Absender ist für seine Erklärung verantwortlich und muss die Dokumente ausfüllen, unterzeichnen und auf der Sendung anbringen
Sendungen an einen Bestimmungsort innerhalb der Europäischen Union
Bei Sendungen mit Bestimmungsort in einem der 27 europäischen Länder ist es nicht erforderlich, Zolldokumente auszufüllen und beizufügen.
Sendungen in Länder außerhalb der Europäischen Union
Für Warensendungen außerhalb der Europäischen Union müssen Sie in Abhängigkeit vom Gesamtwert der Waren Ihrer Sendung eine Zollerklärung CN22 oder CN23 beifügen.
POST oder der Absender (über MyPost) übernehmen die genaue elektronische Erfassung aller Zollinformationen:
- Angaben zu Sender und Empfänger
- Sendungsinhalt
- Beschreibung des Sendungsinhalts: Beschreibung von alle Waren, Menge, Einzelgewicht und Einzelwert
Warenverkauf
Bei Warenverkäufen müssen auch der HS-Code und das Ursprungsland der Waren angegeben werden.
Bei Waren mit einem Wert von über 1000 € sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung mit Angabe des Inhaltswertes, die auf der Sendung in einer Klarsichttasche angebracht werden muss. Gegebenenfalls ist eine Proforma-Rechnung ausreichend
- Eine Importlizenz oder ein Ursprungszeugnis der Produkte je nach Bestimmungsort
Um herauszufinden, welche Waren im Bestimmungsland akzeptiert werden, können Sie sich an die Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung wenden.
Download unserer Broschüre
Bewahren Sie alle Informationen zu Zollgebühren auf, indem Sie unsere Broschüre herunterladen.
Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland), montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr.