Innerhalb welcher Frist muss der Empfänger ein elektronisches Einschreiben annehmen?
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Innerhalb welcher Frist muss der Empfänger ein elektronisches Einschreiben annehmen?
Der Empfänger erhält eine E-Mail, über die er das elektronische Einschreiben innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Übermittlung/Versand abrufen kann. Wurde das elektronische Einschreiben einmal angenommen, so bleibt es 24 Stunden lang verfügbar.
Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland), montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr.