Ich ziehe ins Ausland um. Muss ich eine Kündigungsgebühr bezahlen?

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt. In dem Fall müssen Sie allerdings geeignete Dokumente vorlegen, die Ihren Umzug begründen (z. B. einen Dienstreiseauftrag). In allen anderen Fällen gelten die normalen Regeln, d. h. dass die Monate bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit fällig bleiben und Ihnen daher in Rechnung gestellt werden.

Brauchen Sie noch Hilfe?

Haben Sie weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns rund um die Uhr unter 8002 8004 (kostenlose Nummer im Inland) oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland).

POST Telecom-Shops

Suchen Sie einen Espace POST in Ihrer Nähe.