Ich ziehe ins Ausland um. Muss ich eine Kündigungsgebühr bezahlen?

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt. In dem Fall müssen Sie allerdings geeignete Dokumente vorlegen, die Ihren Umzug begründen (z. B. einen Dienstreiseauftrag). In allen anderen Fällen gelten die normalen Regeln, d. h. dass die Monate bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit fällig bleiben und Ihnen daher in Rechnung gestellt werden.

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